Vorab zur Klärung: Oder wo beginnt denn das Ausland bei der HVF?

Bitte beachten Sie, alle Informationen, die wir Ihnen auf den Seiten des AAA zur Verfügung stellen beziehen sich wirklich auf das Ausland. Andere Bundesländer innerhalb Deutschlands sind kein Ausland.

Ich möchte auf jeden Fall ins Ausland - aber wohin? Anregungen & Tipps

Profitieren Sie von den Erfahrungen Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen: In der hochschuleigenen AESPA-Datenbank für Auslandspraktika können Sie sich aus erster Hand informieren. Loggen Sie sich hierzu in das Anmeldesystem ein. Unter "AESPA Fragebogen" und "Suchen nach Berichten" stehen Ihnen zahlreiche Praktikumsberichte zur Verfügung.

Sie werden allerdings feststellen, dass noch nicht zu allen Ländern Berichte eingestellt sind. Motivieren Sie Ihre Kommilitonen, ihre Erfahrungen verfügbar zu machen, und verfassen Sie Ihren eigenen Bericht. Nach dem Einloggen in das Anmeldesystem finden Sie unter "AESPA Fragebogen" und "Fragebogen ausfüllen" eine entsprechende Eingabemaske.

Nur mit Ihrer Unterstützung kann diese Datenbank ein hilfreiches Informationsmedium sein. Danke, dass Sie Ihre Erfahrungen teilen!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Auslandspraktikum. Das Akademische Auslandsamt der HVF berät und unterstützt Sie bei der Planung, Organisation und Durchführung Ihres Praktikums und stellt Ihnen verschiedene Stipendienmöglichkeiten zur Finanzierung Ihres Vorhabens zur Verfügung.

Vorschläge für Praxisstellen in Europa und außerhalb Europas finden Sie im INTRAnet der Hochschule bei den Infos des Akademischen Auslandsamts für Studierende. 

Bescheinigungen finden Sie im INTRAnet der Hochschule bei den Infos des Akademischen Auslandsamts für Studierende. 

Förderung von Auslandspraktika

Studierende, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, können durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.


Das Akademische Auslandsamt unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Fördermitteln aus folgenden Quellen:

  • Erasmus+ für Praktika innerhalb Europas inkl. europäischer Überseegebiete (in Ausnahmefällen auch für Praktika weltweit über ERASMUS INTERNATIONAL)
  • PROMOS für Praktika außerhalb Europas, inkl. UK
  • Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Praktika weltweit aber nur an Partnerhochschulen
  • Direktförderung durch den DAAD für alle Praxisstellen, die nicht von der HVF direkt gefördert werden können
  • Walter-Hallstein-Programm EU Programm für Praktika mit starkem Europabezug für MA Studierende

 

 

Zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes stehen Drittmittel in Form von verschiedenen Stipendien zur Verfügung. 

 

Jede/r Studierende der HVF, die/der während des Studiums auf eine Praxisstelle im In- oder Ausland zugewiesen werden möchte, hat als Beamte/Beamtin auf Widerruf grundsätzlich Anspruch auf Trennungsgeld und ggf. Reisekostenbeihilfen.

 

Die Beantragung erfolgt während oder nach der Beendigung des Praktikums. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und Gewährung von Trennungsgeldern ist die Reisekostenstelle. Alle Informationen über die Voraussetzungen, Fristen und Formulare finden Sie im Intranet.

 

Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen bei Auslandszuweisungen vorrangig Drittmittel des Akademischen Auslandsamts eingesetzt werden, um die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstandenen Kosten aus Drittmitteln wie ERASMUS + oder Promos, statt aus Steuergeldern des Landes Baden-Württemberg zu finanzieren. Die ausgezahlten Stipendien / Drittmitel werden entsprechend auf etwaige Trennungsgeldansprüche angerechnet. 

 

Aus diesem Grund ist die rechtzeitig zu den publizierten Antragsfristen und vor dem Beginn des Praktikums erfolgende Beantragung einer finanziellen Förderung/eines Stipendiums im Akademischen Auslandsamt Voraussetzung für die Zulassung der Zuweisung auf einen Stelle im Ausland.


Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet das interne Auswahlgremium unter der Leitung des Prorektors für Forschung, Weiterbildung und Internationalisierung. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Falls kein Stipendienantrag im International Office gestellt wird, ist zu begründen, warum die Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung eines Auslandspraktikums nicht erfolgen konnte (z. B. wenn die Voraussetzungen für ein Stipendium nicht erfüllt sind oder aus anderen triftigem Grund, wie bspw. Krankheit).

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten, Antragsfristen für Stipendien und einzureichende Bewerbungsunterlagen finden Sie hier

 

Vorgehen:

  1. Vor der Beantragung der finanziellen Förderung über ein Stipendium wird die Teilenahme an einer Informationsveranstaltung des Akademischen Auslandsamts dringend empfohlen. Diese finden einmal im Semester - i.d.R. im April und Oktober - statt. Die Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich rechtzeitig auf der Webseite des AAA und werden ebenso per Mail an alle Studierenden kommuniziert.

    Neben der Informationsveranstaltung haben alle Studierenden die Möglichkeit, sich während der öffentlichen Sprechstunde oder nach individueller Rücksprache von den Mitarbeiterinnen des Akademischen Auslandsamts beraten zu lassen. 
     
  2. Die bewilligten Stipendienmittel werden auf die Gewährung von Trennungsgeldern angerechnet. Die Höhe der Förderung ist daher bei der Beantragung von Trennungsgeld und Reisekostenbeihilfen zwingend anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

 

Kontakt für weitere Informationen und Rückfragen
 

zum Thema Stipendienanträge und finanzielle Förderung:

Nicole Eisenbraun, Tel. +49 7141 140-1484, Zimmer 4.139

 

zum Thema Trennungsgeld und Reisekostenbeihilfen:

Reisekosten, Tel. +49 7141 140-1527, Zimmer 5.106

 

Mit diesem Ausweis haben Sie im Ausland Zugang zu Ermäßigungen und Dienstleistungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite.

 

Europass Lebenslauf

 

Unter https://www.europass-info.de haben Sie die Möglichkeit, einen Europass Lebenslauf für Ihre Bewerbungsunterlagen zu erstellen sowie einen Europass Mobilität zur Dokumentation Ihres Auslandspraktikums anzulegen.

Der Europass ist ein kostenloser Service der Europäischen Union zur Förderung der Mobilität und bietet Unterstützung bei der Darstellung der persönlichen Qualifikationen und Kompetenzen im Arbeits- und Lernumfeld.

Ein Sprachtest ist keine Voraussetzung für die Beantragung eines Stipendiums, wenn Sie aber wissen möchten, wo Sie stehen, dann machen Sie einen Test.

Zum Test

Gerne beraten wir Sie auch grundsätzlich in Visaangelegenheiten. Da diese aber sehr vielfältig sind und sich fortlaufend ändern, ist die Information über die aktuell gültigen, individuellen Einreisebestimmungen Ihres Ziellands bei den nationalen diplomatischen Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland oder Visaberatungsstellen (bspw. CIBT) durch Sie selbst zwingend nötig. Wir als Hochschule können keine Verantwortung dafür tragen, ob Ihrer Einreise letztlich zugestimmt wird.

Tagesaktuelle Visabestimmungen finden Sie auf den Internetseiten der VisumCentrale

 

News zu Sponsorship Visa USA

Von der German American Chamber of Commerce, Inc. | 80 Pine St. 24th Floor | New York, NY 10005 US

 

 

Sehr geehrter Hochschulpartner,

 

die Nachrichtenlage in den USA hat sich in diesem Jahr rasant entwickelt, und wir wissen, wie schwierig es im Moment sein kann, Ihre Studierenden mit Zuversicht über ihre Aussichten auf Auslandserfahrungen zu beraten. Um Sie zu unterstützen, möchte Ihnen die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (GACC) einige zusätzliche Informationen und Perspektiven anbieten.

 

Zunächst möchten wir betonen, dass es heute mehr denn je wichtig ist, dass jungen Menschen die Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben, die internationale Ausbildungen und Praktika bieten. Diese Berufsanfänger, die die Komplexität von Handel und Diplomatie aus erster Hand erfahren, werden die Partner sein, auf die wir angewiesen sind, um unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft voranzubringen.

 

Genauso wichtig ist, zu betonen, dass die USA internationale Studenten nicht ausschließen. Seit dem Fulbright-Hays Act von 1961 hat das US-Außenministerium kulturellen Austausch konsequent unterstützt. Trotz der Unsicherheit in anderen Bereichen ist dieses Engagement unverändert geblieben.

 

Wir möchten Sie ermutigen, Ihre Studenten zu motivieren, im Rahmen ihres Studiums Praktika in den USA zu absolvieren. Es gibt spannende Möglichkeiten für sie, zu lernen und an Entwicklungen in Industrie und Technologie teilzuhaben, die sie auf die Arbeitsplätze der Zukunft in Deutschland und der ganzen Welt vorbereiten werden.

 

Die GACC sorgt dafür, dass Praktika in den USA für deutsche und internationale Studenten zu einer sicheren und wertvollen Erfahrung werden. Wir sind seit fast 30 Jahren ein vom US State Department anerkannter Sponsor für J-1 Visa und haben bisher Tausende von internationalen Studenten unterstützt. Wir bereiten sie nicht nur auf die Reise vor und registrieren ihre Unterlagen, sondern bieten auch Schulungen und eine Notfall-Hotline an, die rund um die Uhr erreichbar ist, damit sich Ihre Studenten ganz auf eine erfolgreiche Reise konzentrieren können. Wir organisieren zudem auch Veranstaltungen und geben Tipps zu kulturellen Programmen, die ihre Erfahrungen erweitern können.

 

Wenn Sie Fragen zu unserem Service haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wenn Sie reisebereite Schüler haben, teilen Sie ihnen bitte mit, dass sie ihren Visumsprozess mit Zuversicht starten können, indem sie ein kurzes Anmeldeformular auf unserer Website www.go-j1.com ausfüllen.

 

Vielen Dank!

Fragebogen für die Ausstellung einer "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" (Vordruck A1)

 

Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, müssen Sie als Angestellte/r bzw. Beamtin/Beamter des Landes Baden-Württemberg zwingend einen Entsendeantrag A1 (Vordrucknummer 42103c) ausfüllen und bei Ihrer personalführenden Stelle zur Unterschrift vorlegen.

 

Formulare und weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie beim Zulassungsamt  der Hochschule.

Den Antrag geht nach Ausfüllen wieder ans Zulassungsamt der Hochschule - nicht ans International Office! Das Zulassungsamt bestätigt die Angaben und leitet die Vorlage weiter zur LBV.

 

Wofür dient eine A1-Bescheinigung?

Theoretisch unterliegt der geschäftlich Reisende erst einmal nicht mehr dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Damit nun aber auch für die Zeit der Auslandstätigkeit deutsches Sozialversicherungsrecht fortbesteht, muss eine Entsendung vorliegen, welche innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz durch eine A1-Bescheinigung nachgewiesen wird.

Allerdings besteht die Pflicht zum Nachweis einer vorhandenen Sozialversicherung zusätzlich bei allen Ländern, mit denen Deutschland bilateral ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, eine sog. "Ausstrahlung" vorliegt.

Dies sind aktuell folgende Staaten*:

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Indien, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Serbien, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA.

Für all jene Staaten, die weder zur EWR gehören noch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben, muss ebenfalls ein Dokument mitgeführt werden, welches vom Krankenversicherungsträger ausgestellt wird und „Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung“ heißt.  

* da die Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen schließt, sich ändern können, bitte aktuell für Ihr in Frage kommendes Land überprüfen!

 

Bei kurzfristigen und kurzzeitigen Tätigkeiten wird seitens der Personalabteilung / Studienabteilung auf eine Pflicht zur Beantragung einer A1-Bescheinigung verzichtet. In diesem Zuge sollen die beantragenden Personen selbst entscheiden können, ob sie vorab eine A1-Bescheinigung beantragen möchten oder nicht. Bitte beachten Sie dabei die Ausnahmen Frankreich und Österreich, bei einer Dienstreise in eines dieser Länder muss zwingend eine A1-Bescheinigung beantragt werden.

 

Infoschreiben des DAAD

Hinweise des DAAD zur allg. Sicherheitsvorsorge bei Auslandsaufenthalten

Zum DAAD

 

Hinweise des DAAD zu Auslandspraktika in Verbindung mit Corora

FAQs des DAAD finden Sie hier

 

 

DAAD Broschüre zu Praktikum im Ausland

studieren weltweit – ERLEBE ES! Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)  

www.ba-auslandsvermittlung.de

www.eurodesk.eu

www.ijab.de

www.movetia.ch

 

Praxisstellen in Großbritannien
Achtung: aktuell gibt es aufrgrund des Brexits noch immer fast keine stabile funktionierende Einreisemöglichkeit für Praktikenten/innen, da die passenden Visa noch immer fehlen

 

www.uk.jobted.com

www.prospects.ac.uk

Akademisches Auslandsamt

 

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Gebäude 4

Raum 4.139