Mit ERASMUS+ ins Ausland
Erasmus-Code: D LUDWIGB03
ECHE: 235835-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
PIC: 946305229
Seit 1987 fördert die EU mit dem Programm "Erasmus" die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden. Bisher haben über 3 Millionen Hochschulstudierende erlebt, was es bedeutet, ein Erasmus Auslandssemester in einem von 33 Ländern Europas zu verbringen. Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
Bewerbungsfristen für die Stipendienvergabe:
Zentralfrist:
Bewerbungen um Stipendien für Praktika 07. laufendes Jahr bis 06. Folgejahr bitte bis 31.03. laufendes Jahr einreichen.
Nachfrist:
Sofern wesentliche Unterlagen für den Stipendienantrag fehlen, z. B. Zusage der Praxisstelle im Ausland, gelten folgende Fristen:
Bewerbungen um Stipendien für Praktika für das laufende Jahr Monate 07-12 bitte stets bis 15.05 einreichen
Bewerbungen um Stipendien für Praktika für das Folgejahr Monate 01-06 bitte stets bis 15.11 einreichen
Da momentan ausreichend Mittel zur Verfügung stehen sind fortlaufend Bewerbungen möglich! (Antrag muss aber mind. 6 Wochen vor Beginn des Praktikums im International Office sein - über Weihnachten wegen Schließzeiten 8 Wochen).
Dies gilt nicht für ERASMUS INTERNATIONAL. Hier gelten zwingend die o.g. Fristen.
Public Management:
Zusätzlich zu den allg. Informationen gilt:
Die Bewerbungsfrist für Stipendien hängt grdsl. an der Deadline zur Eingabe der Praxisstellen ins Praxisstellensystem.
Mit Schließen des Praxisstellensystems (aktuell: 31.03.2024 für Praxis 07.2024 bis 06.2025) sollten die Anträge auf Stipendien im International Office vorliegen, da es keine Zuweisung ins Ausland ohne Vorliegen eines qualifizierten Antrags auf Stipendium mehr gibt.
Fehlende Unterlagen?:
Bis 31.03.2024 / Schließung des Praxisstellensystems im ERSTANTRAG im System nur den Zeitraum Ausland vormerken.
Nach Erhalt Zusage die Stelle über ÄNDERUNGSANTRAG einreichen.
Zum Zeitpunkt des Änderungsantrags muss zwingend im International Office bereits ein Stipendienantrag vorliegen.
Sofern Sie bis dahin noch auf die Zusage der Praxisstelle im Ausland warten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an International Office.
Vergabe der Stipendien für alle Studiengänge:
Für Praktika für das laufende Jahr Monate 07-12: Ende Mai
Für Praktika für das Folgejahr Monate 01-06: Ende Nov
Der Antrag kann (vorzugsweise) per Mail oder im Original im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden.
Bitte bewerben Sie sich ca. 6-7 Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn um eine Stelle im Ausland.
Ausnahme: Österreich (Wien): 1,5 Jahre vorher - umso früher umso besser, da die Stellen sehr gefragt sind!
Haftungsklausel
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Praktische Informationen des DAAD zu Erasmus+
Hinweise des DAAD zu Auslandspraktika in Verbindung mit COVID-19
FAQs des DAAD finden Sie hier
Hinweise des DAAD zu ERASMUS+ Praktika in UK / BREXIT
ERASMUS geförderte Auslandspraktik in UK sind bis beginnend Mai 2023 möglich.
Besonderheiten und Infos rund um Praktika in UK finden Sie hier.
Nach Mai 2023 sprechen Sie uns bitte bzgl. der Fördermöglichkeiten UK an.
ERASMUS+ Charta / European Policy Statement
Video-Clips zu ERASMUS+ auf Youtube
Zu den verschiedenen Mobilitätsformaten hat der DAAD Erklärvideos bereitgestellt:
- Auslandspraktikum in einem der 28 EU-Mitgliedsländer sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und der Türkei.
- Praktika ins EU-Ausland: förderfähig sind auch die europäischen Überseegebiete / Inseln, welche z. B. zu den Niederlanden, Frankreich, Spanien oder dem Vereinigten Königreich (bis 05/2023) gehören. So wie u. a. Guadeloupe, La Réunion und Martinique - eine genaue Übersicht finden Sie hier.
-
Seit Sep 2021 können über ERASMUS INTERNATIONAL in Ausnahmefällen auch weltweite Praktika gefördert werden (Z.B. an Goethe Instituten oder Deutsche Schulen, wo das Promos Stipendium "nicht greift". Sprechen Sie uns gerne an.)
- Die Dauer des Praktikums muss mindestens zwei Monate betragen.
- Ausnahme "Blended Mobility": hier kann der Aufenthalt im Ausland auch nur 5-30 Tage betragen. Diese Tage im Ausland werden mit einem Stipendium gefördert. Hinzu muss aber eine nicht finanziell durch ein Stipendium geförderte, zeitlich nicht vorgegebene Phase der virtuellen Mobilität kommen (z.B. 1 Woche Vorarbeiten für den Auslandsaufenthalt von Deutschland aus, Teilnahme an Videokonferenzen, Schulungen o.Ä.).
- Eine Mehrfachförderung durch Erasmus+ ist möglich. Das heißt, innerhalb einer Studienphase (Bachelor, Master, Doktorant) können Sie jeweils maximal 12 Monate gefördert werden.
- Eine Förderung ist auch ein Jahr NACH dem Abschluss noch möglich. Beispielsweise, wenn Sie in der Zeit zwischen März und September noch ein Praktikum im Ausland machen möchten.
- Soziales Engagement an der Hochschule, z. B. die Mitarbeit bei Refugees Welcome oder eine Tätigkeit als Mentor/in für Austauschstudierende an der HVF, wird bei der Beurteilung der Bewerbung um ein Stipendium berücksichtigt und zahlt sich bei der Stipendienvergabe durchaus positiv aus.
- Wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, wenn Sie hierzu mehr Informationen erhalten möchten.
Nicht gefördert werden können Praktika:
- bei den europäischen Institutionen, die rein über EU-Mittel finanziert werden.
- ACHTUNG: Es können z.B. sehr wohl Praktika bei der Landesvertretung des Landes Baden-Württemberg in Brüssel gefördert werden, da die Landesvertretung sich nicht aus EU-Mitteln, sondern aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.
- bei UN-Einrichtungen.
- bei nationalen / diplomatischen Vertretungen des Herkunftslandes.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Auslandspraktikum förderfähig ist.
ERASMUS ANTRAG EU für alle Praktika innerhalb der EU
Sofern es sich um einen Antrag auf ERASMUS INTERNATIONAL (Praktika außerhalb der EU oder Praktika an Hochschulen) handelt, bitte den Antrag STIPENDIUM INTERNATIONAL verwenden, da es ein gemeinsames Auswahlverfahren für alle außereuropäischen Praktika ist.
Für beide Anträge gilt:
Bitte füllen Sie den Antrag mit einem Textverarbeitungsprogramm (Microsoft Word etc.) aus.
Fügen Sie bitte ebenfalls bei:
- Europäischen Lebenslauf mit Passbild
- Aktuellen Notenspiegel der Hochschule Ludwigsburg
- Bestätigungsschreiben der Praxisstelle aus dem Ausland (E-Mail mit Zusage reicht aus)
- Eventuell einen Nachweis über Sprachkurs(e)
- Eventuell einen Nachweis über soziales Engagement an der Hochschule, z. B. Mitarbeit bei Refugees Welcome oder Tätigkeit als Mentor/in für Austauschstudierende an der HVF, da dieses bei der Stipendienvergabe positiv berücksichtigt wird
- Eventuell einen Nachweis über aktuelles soziales Engagement außerhalb der Hochschule, z. B. in Sportvereinen, kirchlichen oder politischen Organisationen o. Ä.
Zur besseren Einschätzung Ihres Sprachniveaus finden Sie im europäischen Referenzrahmen eine Orientierungshilfe.
Senden Sie bitte alle Unterlagen gesammelt an das International Office / Nicole Eisenbraun (gerne per Mail).
Nach der Zusage
Die unten aufgeführten Dokumente sendet Ihnen das Akademische Auslandsamt zu, sofern Ihr Antrag angenommen wurde:
- Erasmus+ Studierendencharta
Die Erasmus+Studierendencharta enthält Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf den Praktikumsaufenthalt im Ausland und die verschiedenen Schritte vor, nach und während dem Praktikum. Diese lesen Sie diese aufmerksam durch.
- Vereinbarung für Erasmus+Hochschulbildung / Grant Agreement
Bitte verwenden Sie ausschließlich das von der Hochschule Ludwigsburg zur Verfügung gestellte Formular, um die Vereinbarung für Erasmus+ Hochschulbildung / Grant Agreement im Rahmen der Erasmus+-Förderung mit der Hochschule Ludwigsburg abzuschließen. Diese ist ein Vertrag zwischen der Hochschule und Ihnen, welcher die Höhe und Dauer der Förderung während Ihres Praktikums im Ausland regelt. Dieser muss von Ihnen unterzeichnet und 2 fach im Original an das Akademische Auslandsamt zurückgesandt werden (zweifache Ausfertigung). Corona bedingt vorab per Mail.
- Außerdem wichtig
Für die die Erasmus+-Förderung benötigt das Akademische Auslandsamt bei Vertragunterschrift von Ihnen zudem:
- Nachweis einer Krankenversicherung, die im entsprechenden Land Gültigkeit besitzt
- Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung, die im entsprechenden Land Gültigkeit besitzt
- Nachweis einer privaten Unfallversicherung, die im entsprechenden Land Gültigkeit besitzt
Näheres zu den Versicherungen ist dem Informationsblatt zur Versicherung während des Auslandspraktikums zu entnehmen. DAAD Hinweise zum Thema Versicherung und eine Möglichkeit zum Abschluss einer umfassenden Versicherung finden Sie hier. - Lernvereinbarung für Praktika / Learning Agreement for internships
Bitte verwenden Sie ausschließlich das von der Hochschule Ludwigsburg zur Verfügung gestellte Formular, um die Lernvereinbarung im Rahmen der Erasmus+-Förderung mit Ihrer Praktikumsstelle abzuschließen. Die Lernvereinbarung muss in der Sprache des Gastlandes bzw. auf Englisch ausgefüllt werden. Die Vereinbarung muss von Ihnen unterzeichnet und dann im Original (dreifache Ausfertigung) oder als Scan per Mail ans Akademische Auslandsamt zurückgesandt werden.
- Online-Sprachtest
Jeder Erasmus+-Teilnehmer muss vor dem Erasmus+-Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren.
Einen Link zum Online-Sprachtest erhalten Sie vom DAAD. Die Ergebnisse verbleiben beim DAAD zu statistischen Zwecken und werden der Hochschule nicht mitgeteilt.
Der DAAD erkennt auch elektronische / gescannte Unterschriften (sofern im Gastland gesetzlich ebenfalls zulässig) an. Dies erspart Ihnen den Postweg und Sie können das Formular bequem per E-Mail an Ihre Praktikumsstelle weiterleiten, um die Lernvereinbarung abzuschließen.
Sobald dem Akademischen Auslandsamt alle Unterlagen vorliegen, kann die erste Rate des ERASMUS+-Programms ausgezahlt werden.
Die Höhe des Gesamtzuschusses wird Ihnen vor Beginn des Praktikums im Grant Agreement mitgeteilt.
Dieser ist abhängig von der Dauer des Aufenthalts, dem jeweiligen Zielland, den persönlichen voraussetzungen sowie dem Drittmittelprojekt, aus dem die Förderung gezahlt wird / der Höhe der zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel.
In der Regel werden die Praktika über die vollen 3 Monate (Public Management) bzw. 2,5 Monate (Allgemeine Finanzverwaltung) bzw. 6 Monate (Master) gefördert.
Die Förderländer sind in die folgenden 3 Gruppen unterteilt (Projekt 2023):
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | EUR 750/Monat |
Gruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | EUR 690/Monat |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | EUR 640/Monat |
Diese Förderraten sind gültig ab Drittmittelprojekt 2023.
Die Förderländer sind in die folgenden 2 Gruppen unterteilt (Projekt 2024):
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | EUR 750/Monat |
Gruppe 2 | Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern | EUR 690/Monat |
Diese Förderraten sind gültig ab Drittmittelprojekt 2024.
Sonderförderung für Gruppen mit "Fewer Opportunities"
Sonderförderungen ab Aufruf 2021/2022 (für Anträge ab 01.09.2022):
1) Zusatzförderung für „fewer opportunities“ (EUR 250 / Monat) für
· Studierende mit Kind(ern)***
· Studierende mit einer Behinderung ab GdB20
· Studierende mit einer chronischen Erkrankung
· Studierende Erstakademiker/innen innerhalb der Familie*
· Erwerbstätige Studierende deren Bezüge im Ausland nicht weiterbezahlt werden**
Achtung: die Sonderförderung wird nur für nur für 1 Kriterium ausgezahlt, auch wenn 2 vorliegen sollten.
2) Erstattung der realen Kosten statt o. g. Monatspauschalen:
· Teilnehmende mit einer Behinderung ab GdB20
· Teilnehmende mit chronischen Erkrankungen
Vorbereitende Reisen für die Organisation des Auslandsaufenthalts dieser Zielgruppe können auch finanziert werden. Nähere Informationen zur Beantragung vorbereitender Reisen finden Sie hier.
* Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen nicht über einen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer BA, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
** Erwerbstätigkeit muss mind. 6 Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. (Ausnahme: das Studium lässt eine 6 monatige Beschäftigung nicht zu.)
Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Mon. vor Bewerbungsschluss und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.
Die Vergütung muss mtl. zwischen mind. EUR 450 und max. EUR 850 (netto) gelegen haben.
*** Betrag gilt in selber Höhe, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Mind. 1 Kind muss mit ins Auslandgenommen werden.
Sonderförderung "Green Travel"
Sofern ein nachhaltiges Verkehrsmittel zur Reise genutzt wird, werden einmalig EUR 50 on Top (nur Projekt 2021-2023) erstattet
sowie 2 bis 4 Reisetage (2 bis 6 Reisetage ab Projekt 2024) berücksichtigt. Mind. 50% der Reise müssen "Grün" zurückgelegt werden.
Als Grüne Verkehrsmittel gelten:
- Bus
- Bahn
- Fahrgemeinschaft
- eAuto
- Schiff statt Flugzeug
- Fahrrad
- zu Fuß
Entfernung ab HVF | Förderung Anzahl zusätzliche Tage (total für Hin und Rückweg) | |
< 1.000 km | 2 | |
ab 1.000 km | 4 | |
zu Fuß / mit dem Rad | 6 (ab Projekt 2024) |
Fördermittel für ERASMUS INTERNATIONAL (nur in begrenztem Umfang vorhanden)
Abhängig von Land und Entfernung. Monatliche Förderung ca. EUR 700 + Reisekostenpauschale.
Auszahlung der Fördermittel
Vor Praktikumsbeginn teilen wir Ihnen die Höhe Ihrer Gesamtfördersumme mit.
Die 1. Rate (80 %) erhalten Sie zum Praktikumsbeginn.
Die 2. Rate (20 %) erhalten Sie nach Ihrem Praktikum und sobald dem Akademischen Auslandsamt die im Abschnitt "Nach dem Praktikum" genannten Unterlagen vorliegen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung / des Grant Agreement verpflichten Sie sich, spätestens 30 Tage nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums im Ausland folgende Dokumente beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Ludwigsburg einzureichen:
- Teil 3 Ihres Learning Agreements (After the Mobility):
Bitte füllen Sie diesen aus, lassen Sie ihn von der Praktikumsstelle unterzeichnen und leiten Sie ihn anschließend an das Akademische Auslandsamt weiter. - Erasmus Confirmation of Stay:
Bitte lassen Sie das Dokument durch die Praxisstelle im Ausland ausfüllen und unterzeichnen, um Ihren Aufenthalt dort zu bestätigen. Bitte ebenfalls an das Akademische Auslandsamt weiterleiten. - Erasmus Erfahrungsbericht (Online Survey):
Sie erhalten automatisch nach dem letzten Praktikumstag eine Aufforderungs-E-Mail vom DAAD mit einem entsprechenden Link, um diesen zu erstellen. Sollten Sie nach dem letzten Praktikumstag und danach innerhalb von zwei Wochen KEINE entsprechende E-Mail erhalten, sehen Sie bitte zunächst in Ihrem Spam-Ordner nach. Ansonsten wenden Sie sich bitte umgehend (maximal zwei Wochen nach dem letzten Praktikumstag) an das Akademische Auslandsamt der Hochschule Ludwigsburg! - Datenbank für Auslandspraktika:
Bitte teilen Sie Ihre Erfahrungen und erstellen Sie einen kurzen Praktikumsbericht für die hochschuleigene AESPA-Datenbank.
Loggen Sie sich hierzu in das Anmeldesystem ein. Unter "AESPA Fragebogen" und "Fragebogen ausfüllen" finden Sie eine entsprechende Eingabemaske.
Nur mit Ihrer Unterstützung kann diese Datenbank ein hilfreiches Informationsmedium sein. Danke, dass Sie Ihre Erfahrungen teilen!
Sobald die oben genannten Punkte erfüllt wurden, erfolgt die Anweisung der Auszahlung der 2. Rate Ihrer Gesamtfördersumme.