Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren und sich für eine Tätigkeit an unserer Hochschule bewerben oder beworben haben. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung (entsprechend Art. 13 EU-DSGVO) informieren.
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle (oder ggf. andere offene Positionen an der Hochschule) zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Zu den Daten gehören sowohl manuell erfasste Daten als auch elektronisch übermittelte Nachrichten (E-Mails).
Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben (oder ggf. andere offene Positionen an der Hochschule), besitzen. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Auswahlverfahren zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG Baden-Württemberg. Weitere rechtliche Vorgaben ergeben sich aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht Baden-Württemberg.
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen unserer Hochschule.
Bei einer Bewerbung auf eine Professorenstelle darüber hinaus: Die Mitglieder der Berufungskommission und gegebenenfalls von dieser notwendig einzubeziehende weitere Personen (Gutachter, Schwerbehindertenvertretung) sowie auszugsweise die mit der Berufung befassten hochschulinternen Gremien.
Bei Bewerbung auf eine andere Stelle darüber hinaus: Die Mitglieder der Auswahlkommission der organisatorischen Untereinheit sowie die Personalvertretungen (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. die Schwerbehindertenvertretung).
Ihre personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen) werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungs-, Ausbildungsverhältnis, Praktikum oder sonstigen Dienstverhältnis kommt, werden Ihre Daten gespeichert und für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeitet, insbesondere im Rahmen der Führung einer Personalakte.
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO), Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), Löschung (Art. 17 EU-DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 EU-DSGOV) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO) zu. Ihnen steht ferner das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde im Sinne von Artikel 51 EU-DSGVO zu. Für unsere Hochschule ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de).
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens bzw. der Stelle zur Folge haben. Für unsere Hochschule ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht Baden-Württemberg. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.