Ausleihe | Rückgabe von Medien
Ausleihberechtigt sind alle Mitglieder und Lehrbeauftragte der HVF Ludwigsburg, Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg sowie Studierende der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg und der Hochschule Kehl.
Gastnutzer können die Räume und Bestände vor Ort nutzen, jedoch nichts entleihen.
Benutzungsordnung der HVF Bibliothek
Studierende der Hochschule können unmittelbar ab Studienbeginn Medien in der Bibliothek ausleihen. Die Studierendenchipkarte dient als Benutzerausweis und ist während der gesamten Studiendauer gültig. Lehrbeauftragte ohne Chipkarte sowie ausleihberechtigte Studierende anderer Hochschulen melden sich bitte an der Informationstheke.
Nicht ausleihbar sind
- Zeitschriften (Hefte und Jahrgangsbände)
- Loseblattsammlungen
- Entscheidungssammlungen
- id.R. ein Exemplar der neuesten Auflage einschlägiger Lehrbücher
Informationen zur Verfügbarkeit und Ausleihe von E-Books
Rückgabe
Unsere Medien und Bücher aus der Fernleihe können wahlweise direkt am Selbstverbucher sowie über die Rückgabeboxen vor der Bibliothekstür abgegeben werden.
Bei Rückgabe über den Selbstverbucher können die Bücher anschließend auf dem bereitstehenden Bücherwagen abgelegt werden.
Eine (fristgerechte!) Rücksendung per Post ist ebenfalls möglich!
Leihfristen
Die reguläre Leihfrist für unsere Medien beträgt drei Wochen. Es kann beliebig oft über den WebOPAC verlängert werden, wenn die Bücher nicht von anderen Benutzern vorbestellt sind. Bei Überziehung der Leihfrist erfolgen Mahnungen.
Fernleihmedien haben i.d.R. abweichende, von der jeweiligen Lieferbibliothek vorgegebene Leihfristen.
Verlängerungen
Im persönlichen Benutzerkonto können Bücher frühestens fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist verlängert werden. In der Regel wird drei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail an Ihre Hochschul-E-Mailadresse versendet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Mahnungen auch dann rechtskräftig sind, wenn diese E-Mail aus technischen Gründen nicht versendet oder zugestellt werden konnte!
Ausgeliehene Medien können beliebig oft verlängert werden, sofern sie nicht von anderen Ausleihberechtigten vorbestellt sind.
Vormerkungen
Bücher können im WebOPAC über den Button "Bestellen/Vormerken" rechts oben vorgemerkt werden, sofern alle ausleihbaren Exemplare verliehen sind. Sobald ein Exemplare zurückgegeben wird, wird eine Benachrichtigung per Mail versendet und das Buch liegt 5 Öffnungstage zur Ausleihe in der Bibliothek bereit.
Um vor Ort verfügbare Bücher zu reservieren, recherchieren Sie diese im WebOPAC und klicken in der Vollanzeige des Titels rechts auf "Bestellen / Vormerken". Sie erhalten eine E-Mail, wenn die Bücher für Sie zur Ausleihe bereitgestellt wurden. Diese erfolgt i.d.R. am gleichen Tag, spätestens am Morgen des folgenden Tages für die Dauer von fünf Öffnungstagen.
Ältere oder selten genutzte Literatur steht aus Platzgründen in unserem nicht öffentlich zugänglichen Magazin.
Diese Medien sind an der Angabe "Standort: Magazin / bitte bestellen" erkennbar, sie können über den WebOPAC über den Button "Bestellen/Vormerken" rechts oben bestellt werden.
Magazinbestellungen werden einmal täglich morgens bereitgestellt, d. h. bei Bestellung vor 9 Uhr stehen die Medien am gleichen Öffnungstag, sonst am folgenden Öffnungstag im Abholregal für die Dauer von fünf Öffnungstagen zur Ausleihe bereit. Sie erhalten eine E-Mail, wenn das Buch abholbar ist.
An die Rückgabe wird i.d.R. 3 Tage vor Ablauf der Frist per Mail erinnert. Werden ausgeliehene (Fernleih-) Medien nicht fristgerecht verlängert oder zurückgegeben, entstehen auf Grundlage der Bibliotheksgebührenordnung kostenpflichtige Mahnungen wie folgt:
- Mahnung (am 3. Tag nach Fristende): 1,50 Euro / Medium
- Mahnung (am 7. Tag nach der 1. Mahnung): zusätzlich 3,00 Euro / Medium
- Mahnung (am 7. Tag nach der 2. Mahnung): zusätzlich 6,50 Euro /Medium
Die 1. und 2. Mahnung erhalten Sie per E-Mail an die Hochschuladresse (Benutzer ohne E-Mail erhalten die Mahnungen auf dem Postweg). Weitere eventuell erforderliche kostenpflichtige Mahnungen werden Ihnen per Post zugestellt.
Denken Sie bitte daran, dass die Mahngebühren auch entstehen und zu begleichen sind, wenn Sie von uns keine Erinnerung und keine Mahnungen erhalten haben.
Mahngebühren können nur per Überweisung gezahlt werden. Bei Fragen zu Mahnungen und Gebühren wenden Sie sich an Fr. Neubauer, Tel.: (07141) 140 1485.
Anfallende Bibliotheksgebühren (Mahngebühren, Portoersatz, Fernleihgebühren etc.) können ausschließlich per Überweisung beglichen werden.
Bitte überweisen Sie offene Bibliotheksgebühren an die
Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN DE02 6005 0101 7495 5301 02
Verwendungszweck: Kz: 2275270001428, Name + Matrikelnummer
Ohne korrekte Angaben im Verwendungszweck lässt sich Ihre Zahlung nicht zuordnen!
Da es sich bei dem Konto um ein Sammelkonto der LOK handelt, kann es mehrere Tage dauern, bis die Zahlung für die Bibliothek verbucht und Ihrem Benutzerkonto gutgeschrieben wird. Bitte sehen Sie von frühzeitigen Rückfragen dazu ab.
Studierende im Praxissemester können selbstverständlich auch während ihrer Praxisphasen Literatur aus unserer Bibliothek ausleihen. Dies ist persönlich im Rahmen der 24h-Bibliothek auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich, bitte beachten Sie derzeit jedoch ggf. baustellenbdingte temporäre Einschränkungen.
Die Bibliothek schickt gegen anteiligen Kostenersatz auch Bücher zu. Die Infos dazu finden Sie unter Zusendungen per Post.
Die Bibliothek schickt gegen anteiligen Kostenersatz (2 € / Medium) auch Bücher zu. Bestellen Sie die gewünschten Titel über den WebOPAC und wenden sich nach Erhalt der Bereitstellungsmail(s) - wenn Sie mehrere Titel zeitnah erwarten erst nach Bereitstellung aller bestellten Titel! - unter Angabe Ihrer aktuellen Adresse per E-Mail an uns.
Fernleihmedien (= aus anderen Bibliotheken bestellte Medien) werden nur versichert und nachverfolgbar für mindestens 5,50 € pro Sendung , Fernleihaufsätze als Kopie für 1,- € zugesandt.
Aus unseren Zeitschriften oder Präsenzexemplaren können Papierkopien gegen anteiligen Kostenersatz (1,50€/1. Aufsatz, 0,50€/jeder weitere) erstellt und zugesandt werden. Die Anfragen sind auf max. 5 Aufsätze beschränkt.
Die Rücksendung Ihrer ausgeliehenen Medien per Post ist auf eigene Verantwortung selbstverständlich ebenfalls möglich.
Bitte adressieren an:
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
- Bibliothek -
Reuteallee 36
71634 Ludwigsburg
Bitte achten Sie unbedingt auf eine rechtzeitige Zusendung, um Leihfristen einzuhalten sowie auf eine sichere Verpackung der Medien!
Sollten Bücher nicht mehr auffindbar oder auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird auf Grundlage der Benutzungsordnung entsprechend der Bibliotheksgebührenordnung Schadensersatz gefordert.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:
Die Nutzung der HVF-Bibliothek wird durch die Benutzungs- sowie die Bibliotheksgebührenordnungen geregelt.
HVF-Benutzungsordnung Erweitere Benutzungsordnung 24h-Bibliothek Bibliotheksgebührenordnung
Durch die am 01. März 2018 in Kraft getretene Urheberrechtsreform, die auch unter der Bezeichnung „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) bekannt ist, erhielten Bibliotheken einen eigenen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dadurch sind die wichtigsten Regelungen zum Urheberrecht in der Bibliothek in § 60e UrhG zusammengefasst.
Leider dürfen wir aufgrund einer fehlenden, aber nach UrhWissG § 60h (4) erforderlichen allgemeinen vertraglichen Vereinbarung zwischen Bibliotheken und der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG Wort) keine elektronischer Zeitschriftenkopien/-scans an Endnutzer weitergeben. Da wir bzw. die Hochschule auch keine individuelle Abrechnung mit der VG Wort gemäß dem (teuren!) Tarif realisieren können, dürfen wir den Nutzern weiterhin nur ausgedruckte Kopien bereitstellen.