FAQ Traineeprogramm Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Traineeprogramm:

Das Traineeprogramm richtet sich an Absolvent:innen verwaltungsnaher Studiengänge (Bachelor-Abschluss; § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW) und ermöglicht eine Verbeamtung als Laufbahnbewerber:in im gehobenen Verwaltungsdienst der Innenverwaltung. Rechtsgrundlage dafür bildet § 3 Abs. 2 und Abs. 3 LVO-IM BW1.
 

Bitte beachten Sie:
Die Entscheidung über den Erwerb der Laufbahnbefähigung bzw. die Frage, ob Sie in ein Beamtenverhältnis übernommen werden, trifft immer der jeweilige Dienstherr. Allerdings schaffen Sie mit dieser Qualifizierung eine wesentliche fachliche Voraussetzung.

 

1 Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung-Innenministerium - LVO-IM -) vom 9. Juli 2013, GBl. 2013, 221

Zugelassen werden können Hochschulabsolvent:innen mit einem mit mindestens 180 CP (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System ECTS) bewerteten verwaltungsnahen Studienabschluss. In der Regel sollte bereits ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bestehen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Die Teilnahme an unserem Traineeprogramm ist auch dann grundsätzlich möglich. Allerdings sind dann die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 und 3 LVO-IM BW nicht erfüllt, d.h. eine Verbeamtung als Laufbahnbewerber:in kann zunächst nicht erreicht werden. Ungeachtet dessen könnte das Traineeprogramm Ihren Einstieg in den öffentlichen Dienst erleichtern. Am besten, Sie sprechen mit uns. Auf diese Weise lassen sich alle Ihre Fragen am schnellsten klären.

Jedes Bundesland gestaltet in eigener Kompetenz seine beamtenrechtlichen Laufbahnregelungen aus. Insoweit bezieht sich das Traineeprogramm auf die Innenverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass Dienstherren außerhalb des Landes Baden-Württembergs diese Ausbildung als Zusatzqualifikation werten. Dies steht im Ermessen des jeweiligen Dienstherrn. Insoweit empfehlen wir, mit der zuständigen Personalabteilung Kontakt aufzunehmen.

Nach § 3 Abs. 3 der Laufbahnverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg (LVO IM) werden folgende Themen behandelt:

  • Grundzüge des Verfassungsrechts
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Grundlagen des Privatrechts
  • Europarecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Haushalts- und Rechnungswesen
  • Personal, Organisation, Kommunikation
  • Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Die ausführliche Beschreibung der Themenblöcke entnehmen Sie bitte unserer Infobroschüre.

Den erfolgreichen Abschluss des Traineeprogramms belegt das Diploma of Advanced Studies (DAS - nach der Abschlusssystematik der DGWF) des Ludwigsburger Competence Centre for Public Administration (LUCCA) und der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF). Dieses belegt Ihre laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach § 16 LBG. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zudem 30 ECTS Punkte.

Das Traineeprogramm dauert insgesamt zwölf Monate. Es finden 9 Vorlesungsblöcke statt, alle 3-4 Wochen, ganztägig am Freitag und Samstag jeweils von
9.00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die letzten drei Monate sind für die Erstellung der Studienarbeiten vorgesehen.

 

Die Vorlesungen erfolgen in der Regel als Live-Online Webinar; lediglich vereinzelt und vor allem aus didaktischen Gründen treffen wir uns in der Präsenz. Die Präsenzphasen finden dann an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg statt.

Ja, das Traineeprogramm ist berufsbegleitend zu Ihrem Beschäftigtenverhältnis konzipiert worden.


Alle 3-4 Wochen finden am Freitag und Samstag Vorlesungsphasen statt, die durch Selbstlerneinheiten ergänzt werden. Neben umfangreichen Unterlagen erhalten Sie außerdem Zugriff auf unsere Online-Lernplattform, die rund um die Uhr verfügbar ist, um eine maximale Flexibilität für Sie zu gewährleisten und Sie in Ihrem Selbststudium zu unterstützen. Das Ziel des Traineeprogramms besteht gerade darin, dass Sie das Gelernte so schnell wie möglich in Ihre Arbeitspraxis umsetzen.

Unsere berufsbegleitenden Kontaktstudien haben in den offiziellen Schulferien Baden-Württembergs auch unterrichtsfreie Zeiten.

Diese Lerninhalte müssen im Selbststudium erarbeitet werden. Die entsprechende Leistungskontrolle findet ungeachtet dessen statt. Sollten Sie an mehreren Terminen verhindert sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Studiengangsleitung. Dann gilt es gemeinsam angemessene Lösungen zu finden, um den Erfolg Ihrer Teilnahme nicht zu gefährden.

Das Traineeprogramm schließt mit einer 3-monatige Studienarbeit ab. Diese hat eine Aufgabenstellung aus der Praxis des Teilnehmenden zum Gegenstand.


Zudem erfolgt eine 20-minütige Teampräsentation mit anschließender Diskussionsrunde zu einem aktuellen Thema aus der Verwaltungspraxis.


Überdies reflektieren schriftliche Leistungskontrollen den jeweiligen Lernerfolg.

Nein, Sie werden die Leistungskontrollen online bearbeiten können. Die Termine erhalten Sie zu Beginn Ihres Traineeprogramms.

Die Regelung des § 3 Abs. 3, S. 4 LVO-IM sieht dies grundsätzlich vor. Dennoch lassen sich insoweit keine generellen Aussagen treffen. Wir prüfen dies in jedem Einzelfall. Eine Anerkennung führt allerdings nicht zur Ermäßigung der Gebühren. Wir empfehlen die Teilnahme an den Präsenzphasen auch bei Anerkennung einzelner Themenblöcke. Die Teilnahme an den Lernkontrollen können wir nicht erlassen, da wir Ihren Wissenstand durch die entsprechende Bewertung festhalten müssen.

Die Teilnahmegebühr für das Traineeprogramm entnehmen Sie der aktuellen Infobroschüre. Die Prüfungsgebühr wird gesondert in Rechnung gestellt. Diese finden Sie ebenfalls in unserer aktuellen Infobroschüre  oder direkt auf unserer Homepage.

Sie erhalten 2 Rechnungen: Nach Ablauf der Anmeldefrist fällt die Teilnahmegebühr an. Die Prüfungsgebühr berechnen wir nach Abschluss der Vorlesungsblöcke, wenn Sie das Thema ihrer Studienarbeit einreichen. Beide Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig.
 

Bei Ihrer Anmeldung können Sie angeben, ob die Gebühren über Ihren Arbeitgeber beglichen werden.

Ja, innerhalb der gesetzlichen vierzehntägigen Frist können Sie diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen.


Bei einem Rücktritt nach der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten folgende Regeln:
Bis vier Wochen vor Beginn des Traineeprogramms ist eine Rücktrittsgebühr von 20 Prozent der Teilnahmegebühr zu entrichten, bei einem Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Traineeprogramms sind 50 Prozent zur Zahlung fällig. Bei einem Rücktritt nach Beginn desTraineeprogramms ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen, wenn von der zurücktretenden Person kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird.


Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Eingang bei der HVF / LUCCA. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder in Textform (per Mail) erfolgen.

Ja, unsere Hochschule zählt zu den nach dem Bildungszeitgesetz anerkannten Einrichtungen.

Sie können sich jederzeit vor dem Start eines Traineeprogramms in unsere Interessentenliste eintragen.


Dadurch erhalten Sie umfangreiche Informationen und einen entsprechenden Link, um sich online anzumelden, sobald die Anmeldungen zum neuen Studienjahr möglich sind.

Haben Sie weitere Fragen

Ihr LUCCA-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 

Sylvia Neumann
Organisation und Projektmanagement im Weiterbildungszentrum LUCCA