Gute wissenschaftliche Praxis
Der Senat der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg hat im Oktober 2016 eine Satzung zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Verhalten verabschiedet.
Die Satzung basiert auf den Empfehlungen einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzten Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft", die den Ursachen von Unredlichkeit im Wissenschaftssystem nachging, präventive Gegenmaßnahmen diskutierte, die existierenden Mechanismen wissenschaftlicher Selbstkontrolle überprüfte und Empfehlungen zu ihrer Sicherung gab. Sie stärkt das Vertrauen in die wissenschaftliche Redlichkeit der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und den Ruf der HVF als Ort der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften.
Ombudsleute zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis
Neben der Normierung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis werden in der Satzung zusätzliche Vorkehrungen definiert, um diese auch in der Praxis durchzusetzen.
Eine dieser Vorkehrungen besteht in der Wahl von zwei erfahrenen Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen mit nationalen und internationalen Kontakten als Ombudsleute zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis durch den Senat der HVF. Sie werden jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt und dienen als Ansprechperson für Angehörige der Hochschule, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben. Die Ombudsleute prüfen die Vorwürfe daraufhin unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung, auf mögliche Motive und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe.
Der Senat der HVF Ludwigsburg hat in seiner 157. Sitzung vom 24.02.2021 folgende Personen zu Ombudsleuten gewählt:
- Prof. Dr. Stefan Lahme
- Prof. Dr. Gordon von Miller
Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Zusätzlich zu der Wahl der Ombudsleute beruft der Senat der HVF eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Kommission soll insbesondere in Fällen gravierenden Fehlverhaltens den Stellen, die für die Verleihung und den Entzug akademischer Titel zuständig sind (Prüfungsausschüsse, Fakultäten), mit beratender Stimme zur Seite stehen.
Die ständige Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Prof. Dr. Sascha Gieseler (Prorektor für Forschung, Weiterbildung und Internationales; kraft Amtes)
- Prof. Dr. Stefan Holzner (vom Senat gewählt)
- Prof. Dr. Fabian Walling (vom Senat gewählt)