Gleichstellung und Chancengleichheit

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Art. 3 Grundgesetz

Unsere Beauftragten für Gleichstellung und Chancengleichheit stärken die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter an der Hochschule. Bestehende Nachteile werden erkannt und durch effektive Maßnahmen abgebaut.



Die Gleichstellungsbeauftragten

Prof. Dr. Sarah Bunk

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Hartwig Maier

Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter

Prof. Dr. Friederike Meurer

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Geschlechtergerechtigkeit an der Hochschule stärken

 

Unsere Beauftragten für Gleichstellung und Chancengleichheit setzen sich für die tatsächliche Herstellung von Chancengleichheit der Geschlechter ein. Sie bringen sich in den verschiedenen Gremien der Hochschule ein, wohnen Vorstellungsgesprächen und Berufungskommissionen bei, beraten Hochschulangehörige und organisieren Veranstaltungen rund um den Themenkomplex Gleichstellung.

Bei strategischen Prozessen an der Hochschule stellen wir im Referat für Gleichstellung und Chancengleichheit sicher, dass Geschlechterdimensionen ausreichend einbezogen werden. Zudem koordinieren und organisieren wir z.B.:

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretungen sind für die Belange von Studierenden und Lehrenden verantwortlich. An sie können Sie sich bei Fragen wenden, z.B. zu:

  • Gleichstellung und Vielfalt
  • Vereinbarkeit von Familie und Lehraufgaben/Studium
  • Förderprogrammen
  • Berufungsverfahren
  • Gendersensibler Kommunikation

Alle Beratungsgespräche sind vertraulich. Ohne vorherige Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.

Kontakt

Gleichstellung

 

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Chancengleichheit

 

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