Gleichstellung und Chancengleichheit

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Art. 3 Grundgesetz

Unsere Beauftragten für Gleichstellung und Chancengleichheit stärken die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter an der Hochschule. Bestehende Nachteile werden erkannt und durch effektive Maßnahmen abgebaut.



Die Gleichstellungsbeauftragten

Prof. Dr. Sarah Bunk

Gleichstellungsbeauftragte

Prof. Dr. Hartwig Maier

Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter

Prof. Dr. Friederike Meurer

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Geschlechtergerechtigkeit an der Hochschule stärken

 

Unsere Beauftragten für Gleichstellung und Chancengleichheit setzen sich für die tatsächliche Herstellung von Chancengleichheit der Geschlechter ein. Sie bringen sich in den verschiedenen Gremien der Hochschule ein, wohnen Vorstellungsgesprächen und Berufungskommissionen bei, beraten Hochschulangehörige und organisieren Veranstaltungen rund um den Themenkomplex Gleichstellung.

Bei strategischen Prozessen an der Hochschule stellen wir im Referat für Gleichstellung und Chancengleichheit sicher, dass Geschlechterdimensionen ausreichend einbezogen werden. Zudem koordinieren und organisieren wir z.B.:

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretungen sind für die Belange von Studierenden und Lehrenden verantwortlich. An sie können Sie sich bei Fragen wenden, z.B. zu:

  • Gleichstellung und Vielfalt
  • Vereinbarkeit von Familie und Lehraufgaben/Studium
  • Förderprogrammen
  • Berufungsverfahren
  • Gendersensibler Kommunikation

Alle Beratungsgespräche sind vertraulich. Ohne vorherige Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.

Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertretung sind für die Belange unserer Verwaltungsbeschäftigten zuständig. Sie nehmen u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • Beteiligungsrecht an Stellenausschreibungen und Vorstellungsgesprächen
  • Bewertung von Einstellungen, Beförderungen und Gremienbesetzungen aus Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit
  • Erstellung und Umsetzung des Chancengleichheitsplans
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

 

Den Kontakt zur Beauftragten für Chancengleichheit finden Hochschulmitglieder im Intranet.

Die Gleichstellungskommission unterstützt und berät die Beauftragten für Gleichstellung und Chancengleichheit bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter an der Hochschule. Die Mitglieder der Kommission sind Multiplikator*innen und tragen die Gleichstellungsarbeit in die verschiedenen Funktionsbereiche der Hochschule.

Aufgaben der Gleichstellungskommission:

  • Beratung der Gleichstellungsbeauftragten
  • Überwachung der Umsetzung des Gleichstellungs- und Chancengleichheitsplans
  • Diskussion von Belangen rund um die Gleichstellung
  • Unterstützung beim audit familiengerechte Hochschule

 

Die Mitarbeit in der Gleichstellungskommission bietet die Möglichkeit, sich an der Hochschule für Fairness und Chancengleichheit einzusetzen. Für Studierende kann das Engagement entsprechend bescheinigt werden.

 

Mitglieder der Gleichstellungskommission

Mitglieder kraft Amtes

  • Prof. Dr. Sarah Bunk, Gleichstellungsbeauftragte
  • Prof. Dr. Hartwig Maier, stellv. Gleichstellungsbeauftragter
  • Prof. Dr. Friederike Meurer, stellv. Gleichstellungsbeauftragte
  • Heike Maier, Beauftragte für Chancengleichheit
  • N.N., stellv. Beauftragte(r) für Chancengleichheit
  • Susanne Maier, Referentin für Gleichstellung und Chancengleichheit
  • Wolfgang Stich, Schwerbehindertenvertretung

 

 

Vertretung der Studierenden

  • Anastasia Haberland (und deren gewählte Vertretungen)

 

 

Vertretung der Verwaltungsbeschäftigten

  • Nicole Eisenbraun (und deren gewählte Vertretungen)

 

 

Vertretung der Professor*innen

  • Prof. Dr. Alexandra Maier (und deren gewählte Vertretungen)

 

 

Die Satzung der Gleichstellungskommission finden Sie hier.

Nach Paragraf 4, Absatz 5, Satz 1 und 2 des Landeshochschulgesetzes verfassen die Hochschulen in Baden-Württemberg für eine Laufzeit von fünf Jahren einen Gleichstellungs- und Chancengleichheitsplan. Hierin bewerten wir kritisch wie es um die Chancengleichheit der Geschlechter an unserer Hochschule bestellt ist und entwickeln Ziele und Maßnahmen, um Geschlechtergerechtigkeit weiter zu fördern.

Der Plan enthält u.a. eine Aufschlüsselung und Bewertung der Geschlechterverhältnisse in den verschiedenen Funktionsbereichen der Hochschule, stellt die Entwicklungen der vergangenen Jahre dar und thematisiert Entwicklungspotenziale.

Den Gleichstellungsplan finden Sie hier.

Den Chancengleichheitsplan finden Sie hier.

Kontakt

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