Dem Zusammenleben mit ausländischen Staatsangehörigen im Bundesgebiet und deren Integration kommt vor dem Hintergrund internationaler Krisen sowie nationaler Entwicklungen, wie etwa des demografischen Wandels oder des Fachkräftemangels, eine herausragende Bedeutung zu. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Ausländer- und Flüchtlingsrecht, welche mit ihren Bestimmungen u.a. zum Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie zur Verankerung von Integrationsmaßnahmen für Ausländer und zur Unterbringung von Geflüchteten in zahlreiche Bereiche unseres gemeinsamen und modernen Zusammenlebens Einzug finden. Kennzeichnend für diese europa- und völkerrechtlich geprägten Rechtsmaterien ist, dass sie infolge von politischen und internationalen Wandlungen einer zunehmenden Dynamik der Rechtsentwicklung unterworfen sind. Die hiermit verbundenen juristischen Fragestellungen u.a. im Rahmen der Einreise, des Aufenthalts sowie der Integration von Ausländern und Geflüchteten stellen die Anwendungspraxis stetig vor neue Herausforderungen.
Das Institut widmet sich den hiermit verbundenen juristischen Problemstellungen und begleitet die rechtlichen Entwicklungen kontinuierlich durch die Erarbeitung von Fachbeiträgen sowie die Teilnahme und Durchführung von Gesprächskreisen. Als Forum für den fachwissenschaftlichen Austausch zielt das Institut insbesondere auf die Entwicklung anwendungsbezogener und praxiskompatibler Lösungen ab.