Landesinformationsfreiheitsgesetz
Nach dem neuen Landesinformationsfreiheitsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar betroffen sind. Das übergeordnete Ziel dieser Regelung besteht in der Vergrößerung der Transparenz von Verwaltungsabläufen.