Das Kontaktstudium stellt eine Zusatzqualifikation dar. Sie erwerben auf Grundlage des neuen kommunalen Haushaltsrechts Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden über:
> kommunaler Haushalt (Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug)
> kommunale Buchführung (kommunale Doppik)
> kommunale Vermögenserfassung und Bewertung (Eröffnungsbilanz und laufende Bilanzierung)
> Aufstellung und Analyse des Jahresabschlusses
Abgerundet werden diese kommunalwirtschaftlichen Schwerpunkte durch betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Elemente wie:
> Kosten- und Leistungsrechnung
> strategisches und operatives Controlling
> Handels– und Gesellschaftsrecht
> Steuerrecht
Das Kontaktstudium umfasst 420 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Es setzt sich aus 240 UE Präsenz– und Onlinezeit
sowie 180 UE Selbstlernzeit zusammen. Die Selbstlernzeit dient der gezielten Nachbereitung der Unterrichtsinhalte.
Hierzu erhalten Sie Unterlagen sowie Übungen.
Das Kontaktstudium wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Eine Prüfungsteilnahme ist nicht verpflichtend.
Nach absolvierter Prüfung erhalten Sie Ihr Hochschulzertifikat.