Unsere Fakultäten
Die Fakultät ist die organisatorische Grundeinheit der Hochschule. Sie erfüllt unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeiten der Hochschulorgane in ihrem Bereich die Aufgaben der Hochschule (§ 22 Absatz 1 Satz 1 Landeshochschulgesetz).
Unsere Hochschule gliedert sich in zwei Fakultäten: Fakultät I (Management und Recht) und Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht).