Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung an der HVF
Fördermöglichkeiten
Weiterbildung öffnet Türen zu neuen beruflichen Chancen und hilft Ihnen, in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt konkurrenzfähig zu bleiben. Doch welche finanziellen Unterstützungen gibt es? Glücklicherweise gibt es viele Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Weiterbildung zu finanzieren. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Programme und Finanzierungsoptionen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit Ihrem Beruf steht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater:in.
Allgemeine Hinweise
Förderprogramme haben oft spezifische Anforderungen, wie z.B. Berufserfahrung oder Einkommensgrenzen. Prüfen Sie immer die individuellen Voraussetzungen und informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.
Fördermöglichkeiten
- Förderhöhe: Mix aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
- Was wird gefördert?: Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkurse.
- Voraussetzungen: Mindestens 200 Unterrichtsstunden (Teilzeit) oder 400 (Vollzeit).
- Infos: Aufstiegs-BAföG
- Förderhöhe: Bis zu 100% der Weiterbildungskosten, Zuschüsse zu Lohnkosten.
- Was wird gefördert?: Berufsorientierte Qualifizierungen und Anpassungsweiterbildungen.
- Voraussetzungen: Antragstellung über die Arbeitsagentur.
- Infos: Qualifizierungschancengesetz
- Förderhöhe: Monatlich zwischen 100 € und 650 €.
- Voraussetzungen: Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
- Infos: KfW-Studienkredit
- Förderhöhe: 300 € pro Monat.
- Voraussetzungen: Herausragende Leistungen in Studium und Beruf.
- Infos: Deutschlandstipendium
- Förderhöhe: Bis zu 7.200 €, ausgezahlt in monatlichen Raten von 100 €, 200 € oder 300 € für bis zu 24 Monate.
- Was wird gefördert?: Lebenshaltungskosten während der Ausbildung, eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums, oder eines Praktikums.
- Voraussetzungen: Alter zwischen 18 und 35 Jahren, Besuch einer BAföG-anerkannten Bildungseinrichtung.
- Infos: Bildungskredit
In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Die Regelungen variieren je nach Bundesland. Informieren Sie sich daher bei den zuständigen Stellen über die konkreten Voraussetzungen und Antragsverfahren.
Für detaillierte Informationen und weiterführende Links besuchen Sie die Webseite Ihrer Landesregierung oder der entsprechenden Förderinstitutionen.
Die HVF ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.
Für Präsenzzeiten, die Sie im Rahmen der Weiterbildungsangebote der HVF wahrnehmen, können Sie sich nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg bis zu 5Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen.
Weitere Informationen und ein empfohlenes F ormular für Ihren Arbeitgeber finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg: