Streaming, Nachhilfe oder Nebenjob: Was zählt überhaupt als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst?

Recht & Verwaltung| Nachricht vom 14.04.2025

Viele Tätigkeiten erscheinen harmlos: ein bisschen Nachhilfe, Etsy, Streaming. Doch auch diese können rechtlich relevante Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sein. Wir erklären, was zählt – und wann du handeln musst.

Alltagstätigkeiten mit Nebenwirkung?

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst engagieren sich außerhalb ihres Hauptamtes – sei es durch private Nachhilfe, einen kleinen Etsy-Shop oder durch digitale Formate wie Streaming oder Podcasting. Diese Tätigkeiten erscheinen oft harmlos, ja geradezu alltäglich.

Doch auch solche Formen der Betätigung können rechtlich relevant sein.Denn im öffentlichen Dienst gilt: Nicht jede außerdienstliche Tätigkeit ist automatisch unbedenklich.

In diesem Beitrag klären wir, welche Tätigkeiten im Sinne des Nebentätigkeitsrechts relevant sind, wie der Begriff rechtlich definiert wird, und wann eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist.

1. Der Begriff der Nebentätigkeit: mehr als „ein bisschen was nebenbei“

Laut § 2 Abs. 2 der Landesnebentätigkeitsverordnung Baden-Württemberg (LNTVO BW) gilt als Nebentätigkeit jede Tätigkeit, die…

  • außerhalb des Hauptamts
  • auf eigene Rechnung oder für Dritte
  • regelmäßig oder entgeltlich

ausgeübt wird – unabhängig von Umfang oder finanzieller Bedeutung.

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit auf selbstständiger, freiberuflicher oder ehrenamtlicher Basis erfolgt. Auch unentgeltliche Tätigkeiten können als Nebentätigkeit gelten, wenn sie öffentlichkeitswirksam sind oder einen Bezug zur dienstlichen Rolle aufweisen.

2. Beispiele aus der Praxis: Wann wird die Freizeit zur Nebentätigkeit?

Viele Tätigkeiten im privaten oder semi-öffentlichen Raum fallen unter den Begriff der Nebentätigkeit – häufig, ohne dass sich die handelnden Personen dessen bewusst sind.

Das entscheidende Kriterium ist nicht der Ort oder das Medium der Tätigkeit – sondern ihr Charakter: öffentlich, regelmäßig, entgeltlich, dienstlich relevant.

 

Tätigkeit

Einordnung

 Private Nachhilfe gegen Honorar

Nebentätigkeit – entgeltlich, regelmäßig

Streaming auf YouTube oder Twitch mit Werbeeinnahmen

Nebentätigkeit – öffentlich, potenziell gewinnorientiert

Verkauf von Handgefertigtem auf Etsy oder eBay

Nebentätigkeit – gewerbliche Plattform, Einnahmequelle

Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung (z. B. Vereinsvorstand)

mögliche Nebentätigkeit, je nach Aufwand und Sichtbarkeit

Verfassen eines Gastbeitrags mit Honorar

anzeigepflichtige Nebentätigkeit, insbesondere bei Bezug zum Hauptamt

3. Wann ist eine Anzeige erforderlich?

Die Notwendigkeit zur Anzeige ergibt sich, sobald eine Tätigkeit mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt:

  • Entgeltlich: Vergütung oder geldwerte Leistungen (z. B. Aufwandsentschädigung, Honorare, Provisionen)
  • Regelmäßig: Wiederkehrende Ausübung (z. B. monatlich, quartalsweise)
  • Öffentlich sichtbar: Mit Nennung der dienstlichen Funktion, auf Plattformen oder in Medien
  • Thematisch nahe: Die Tätigkeit berührt oder nutzt Inhalte aus dem dienstlichen Umfeld
  • Drittbezogen: Die Tätigkeit erfolgt im Auftrag oder zugunsten Dritter (z. B. Unternehmen, NGO, Hochschule)

 

Beispiel:

Eine Beschäftigte im Jugendamt streamt privat Erklärvideos zur Familienhilfe auf YouTube. Obwohl unentgeltlich, kann diese Tätigkeit anzeigen- oder sogar genehmigungspflichtig sein, da sie öffentlich und fachlich verwandt mit dem Hauptamt ist.

4. Und was zählt nicht als Nebentätigkeit?

Nicht alles, was du in deiner Freizeit unternimmst, fällt unter das Nebentätigkeitsrecht.

Nicht anzeigepflichtig sind in der Regel:

  • rein private Freizeitaktivitäten ohne öffentliche Sichtbarkeit oder Entgelt
  • gelegentliche Hilfeleistungen im Familien- oder Freundeskreis
  • sporadische ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Bezug zum Hauptamt und ohne Aufwandsentschädigung
  • kreative oder künstlerische Hobbys, sofern sie nicht auf Vermarktung ausgerichtet sind

 

Trotzdem gilt: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit eine Nebentätigkeit im rechtlichen Sinne darstellt, empfiehlt sich stets eine formlose Anzeige bei der Personalstelle – oder ein Rückgriff auf interne Beratungsangebote.

5. Fazit: Was zählt als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst?

Die Frage lässt sich am besten mit einer Gegenfrage beantworten:

„Würde ein Außenstehender meine Tätigkeit noch als rein privat wahrnehmen – oder eher als Teil meiner professionellen Identität?“

Wenn du…

  • regelmäßig tätig bist
  • Geld dafür erhältst
  • öffentlich auftrittst
  • Inhalte aus deiner dienstlichen Arbeit nutzt

…dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Nebentätigkeit, die du anzeigen solltest.

 

Eine frühzeitige Klärung schützt dich vor rechtlichen Risiken – und wahrt zugleich die Professionalität, die von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erwartet wird.

Weiterbildung: Was zählt – und was nicht?

In unserer Weiterbildung „Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ erhältst du umfassende Einblicke in:

  • wie du Nebentätigkeiten korrekt einordnest
  • welche Tätigkeiten genehmigt werden müssen
  • wie du Anzeige und Dokumentation sicher gestaltest

Jetzt informieren und anmelden