Nebentätigkeit anzeigen – Was du beachten musst

Blog| Nachricht vom 15.04.2025

Ob Vortrag, Nebenjob oder Online-Projekt – erfahre, wann du deine Nebentätigkeit anzeigen musst, was rechtlich gilt und wie du auf der sicheren Seite bleibst.

Transparenz als Grundlage beruflicher Integrität

Nebentätigkeiten sind im öffentlichen Dienst weit verbreitet. Sie ermöglichen es, eigenes Fachwissen weiterzugeben, sich in anderen Kontexten zu engagieren oder finanzielle Spielräume zu erweitern.

Doch jede Nebentätigkeit berührt potenziell dienstliche Interessen. Aus diesem Grund gelten im öffentlichen Dienst besondere Pflichten zur Anzeige und ggf. Genehmigung solcher Tätigkeiten. Sie dienen nicht nur dem Schutz der Organisation, sondern auch der rechtlichen Absicherung der Beschäftigten.

 

In diesem Beitrag erläutern wir, wann und wie du eine Nebentätigkeit anzeigen musst, welche formalen Anforderungen gelten und welche Risiken bestehen, wenn du auf eine Anzeige verzichtest.

1. Wann muss eine Nebentätigkeit angezeigt werden?

Nach § 7 der Landesnebentätigkeitsverordnung Baden-Württemberg (LNTVO BW) besteht eine Anzeigepflicht für jede Nebentätigkeit, die

  • regelmäßig ausgeübt wird
  • entgeltlich erfolgt
  • in einem inhaltlichen Zusammenhang zur Haupttätigkeit steht oder
  • öffentlichkeitswirksam auftritt (z. B. Vortrag, Publikation)

 

Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Entgelt ausfällt oder ob die Tätigkeit nebenberuflich, freiberuflich oder ehrenamtlich ausgeübt wird. Auch unentgeltliche Engagements können anzeigepflichtig sein, insbesondere wenn sie Einfluss auf deine dienstliche Rolle haben oder den Eindruck eines Interessenkonflikts erwecken.

2. Was bedeutet Anzeige konkret – und wie funktioniert sie?

Die Anzeige einer Nebentätigkeit ist ein formeller Vorgang, bei dem du deine Dienststelle vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich informierst. Dies gilt sowohl für Beamt:innen als auch für Tarifbeschäftigte im Geltungsbereich von TV-L oder TVöD.

Die Anzeige muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Art und Inhalt der Tätigkeit
  • Name und Sitz des Auftraggebers oder der Institution
  • Umfang (zeitlicher Aufwand pro Woche oder Monat)
  • Zeitraum (Start und ggf. geplantes Ende)
  • Höhe der Vergütung oder sonstiger geldwerter Leistungen

 Hinweis: In vielen Behörden und Hochschulen existieren hierfür standardisierte Formulare. Nutze diese unbedingt, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden.

3. Was geschieht nach der Anzeige?

Nach Eingang deiner Anzeige prüft die Dienststelle:

  • ob die Tätigkeit mit deinen dienstlichen Pflichten vereinbar ist
  • ob sie innerhalb der zulässigen zeitlichen Grenzen liegt (z. B. 8-Stunden-Regel gem. § 6 Abs. 1 LNTVO B)
  • ob ein möglicher Interessenkonflikt besteht
  • ob dienstliche Ressourcen oder Kenntnisse tangiert sind

 

In vielen Fällen genügt die Anzeige. Bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten (z. B. Vorträge, Beratungsleistungen, Publikationen mit dienstlichem Bezug) bedarf es zusätzlich einer schriftlichen Genehmigung durch den Dienstvorgesetzten.

4. Was droht, wenn keine Anzeige erfolgt?

Wer eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ohne vorherige Information der Dienststelle aufnimmt, riskiert dienstrechtliche Konsequenzen.

 

Diese können je nach Status (Beamt:in oder Tarifbeschäftigte:r) variieren und reichen von:

  • der Untersagung der Nebentätigkeit
  • der Rückforderung von Entgelten
  • bis hin zu Disziplinarmaßnahmen

 

Hinzu kommen potenzielle Reputationsschäden und Vertrauensverluste gegenüber Kolleg:innen, Führungskräften und der Organisation.

5. Fallbeispiel: Sarah, Quereinsteigerin mit Engagement

Sarah arbeitet seit Kurzem in einer Stadtverwaltung. Nebenbei möchte sie bei einer digitalen Veranstaltung eines NGO-Netzwerks einen Vortrag halten – zu einem Thema, das eng an ihre dienstliche Aufgabe grenzt.

 

Da sie für den Vortrag eine Aufwandsentschädigung erhält und als Fachkraft der Verwaltung angekündigt ist, liegt zweifelsfrei eine anzeigepflichtige, voraussichtlich genehmigungspflichtige Nebentätigkeit vor.

 

Sarah informiert ihre Personalstelle und erhält nach Prüfung die Genehmigung – verbunden mit dem Hinweis, keine dienstlichen Unterlagen zu verwenden.

Fazit: Anzeige schützt – und schafft Klarheit

Eine frühzeitige, transparente Anzeige von Nebentätigkeiten schützt nicht nur dich als Beschäftigte:n, sondern stärkt auch die Integrität der öffentlichen Verwaltung insgesamt. Sie ermöglicht eine saubere Trennung von Haupt- und Nebenamt und schafft ein professionelles Verhältnis zu Auftraggebern außerhalb der Behörde.

Unser Rat:

Zeige Nebentätigkeiten frühzeitig an, kläre Unklarheiten mit der Personalstelle und sorge dafür, dass dein Engagement rechtlich, zeitlich und inhaltlich tragfähig bleibt.

Checkliste: Zählt meine Tätigkeit als Nebentätigkeit?

Beantworte die folgenden Fragen möglichst ehrlich – wenn du eine oder mehrere mit „Ja“ beantwortest, solltest du deine Tätigkeit mindestens anzeigen – möglicherweise ist sogar eine Genehmigung erforderlich.

 

Frage

Ja

Nein

Erhalte ich für die Tätigkeit eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung?

Führe ich die Tätigkeit regelmäßig (z. B. wöchentlich, monatlich) aus?

Steht die Tätigkeit nicht im direkten Zusammenhang mit meinem dienstlichen Pflichtenkreis?

Nutze ich mein dienstliches Wissen oder meine fachliche Autorität in der Tätigkeit?

Bin ich in meiner Funktion (z. B. Name, Titel, Behörde) öffentlich sichtbar oder angekündigt?

Erfolgt die Tätigkeit für Dritte, Unternehmen oder Institutionen außerhalb meiner Dienststelle?

Überschreitet mein zeitlicher Aufwand voraussichtlich 1 Stunde pro Woche?

Könnte ein Interessenkonflikt mit meiner dienstlichen Aufgabe entstehen?

 

💡 Hinweis: Schon ein einzelnes „Ja“ kann ausreichen, damit eine Anzeige oder Genehmigungspflicht besteht. Im Zweifel solltest du dich an deine Personalstelle wenden – oder dir im Rahmen einer Fortbildung die nötige Rechtssicherheit verschaffen.

Weiterbildung: Rechtssicherheit in der Praxis

In unserer Weiterbildung „Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ erhältst du umfassende Einblicke in:

  • die rechtlichen Grundlagen
  • anzeige- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten
  • Fallbeispiele und Handlungsempfehlungen
  • Unterschiede zwischen Beamt:innen und Tarifbeschäftigten

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Rebecca Bräckle
Verwaltung
Weiterbildungsbotschafterin

Ich glaube an die Kraft des lebenslangen Lernens und möchte meine Fähigkeiten einsetzen, um Ihnen zu helfen, Ihre Potenziale zu entfalten.