Bachelorarbeit

In der Bachelorarbeit soll die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten durch die schriftliche Darstellung und Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung aus dem Bereich der Verwaltung nachgewiesen werden.

 

Rechtsgrundlagen für die Bachelorarbeit:

  • in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Verwaltungsdienst:
    §§ 29, 30, 32, 33 APrOVw gD
  • in der Studien- und Prüfungsordnung:
    §§ 16-19 SPO

 

Weitere Informationen finden Angehörige der Hochschule im Intranet.

Verweise auf Rechtsgrundlagen BPM