Am 2. Dezember 2024 hat eine Studierendengruppe der HVF Ludwigsburg gemeinsam mit Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg im Verfahren zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ besucht. Im Mittelpunkt der Verhandlung unter der Leitung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Malte Graßhof stand die Frage, ob die mit dem Volksbegehren angestrebte Reduzierung der Wahlkreise (mit dem Ziel, eine befürchtete erhebliche Vergrößerung des Landtags durch Überhangs- und Ausgleichsmandate zu verhindern) die Grundsätze der Persönlichkeitswahl hinreichend berücksichtigt und mit der Landesverfassung vereinbar ist.
Vor der Verhandlung führte zunächst die wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof Anna-Lena Lux in die Zusammensetzung und die besondere Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs ein, der aus drei Berufsrichtern, drei Volljuristen sowie drei weiteren Mitgliedern besteht, die keine Juristen sind. In der mündlichen Verhandlung wurden vor allem grundlegende Fragen des Wahlrechts erörtert. Nach der Wahlrechtsreform 2022 (deren Regeln erstmals bei der nächsten Landtagswahl zur Anwendung kommen) haben Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg künftig zwei Stimmen: eine für den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Das von der FDP initiierte Volksbegehren sieht eine Reduzierung der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vor. Das Innenministerium hält dies für verfassungswidrig und hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt, weil damit dem Element der Persönlichkeitswahl (neben der Verhältniswahl) zu wenig Gewicht zukomme.
Mit Spannung wird nun das Urteil des Gerichtshofs erwartet, das für Februar 2025 angekündigt ist.
Im Anschluss an die mündliche Verhandlung erhielten die Studierenden, die sich beim Sommerfest von AStA und StuRa an der Aktion „Profs unterm Hammer“ beteiligt hatten, Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit den neun Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs. Der neue Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Daniel O’Sullivan war dabei einigen Studierenden bereits aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der HVF bekannt. Die Atmosphäre der mündlichen Verhandlung, der Austausch der Argumente und die verschiedenen Perspektiven auf eine für den demokratischen Rechtsstaat wesentliche Frage haben einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.