Sozialwahlen online - Ein Fall für die Wahlgerichte?

Institut für Angewandte Forschung| Nachricht vom 15.05.2023
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In der aktuellen Ausgabe des Behördenspiegels Seite 30 (Link: https://www.behoerden-spiegel.de/nl/Behoerden_Spiegel.pdf oder Anhang anbei) analysieren Prof. Dr. Robert Müller-Török vom Ludwigsburger Demokratieinstitut (LDI)und Prof. Dr. Alexander Prosser den aktuellen E-Voting-Versuch bei der Sozialwahl 2023. Die beiden seit mehr als 20 Jahren ausgewiesenen E-Voting-Experten kommen zum Schluss, dass das eingesetzte System einerseits die Anforderungen an demokratische Wahlen mittels E-Voting, wie sie in der CM Rec(2017)/5 des Europarats "Standards for E-Voting" festgeschrieben sind, nicht erfüllt und andererseits das System seitens der einsetzenden Krankenkassen nicht einmal den Prüfungen unterzogen wurde, die bereits 2009 beim letztendlich vor dem VfGH gescheiterten E-Voting in Österreich vorgeschrieben waren. So erfolgte anscheinend keine Überprüfung, ob das System die Wahlgrundsätze wie Stimmgeheimnis etc. erfüllt und es erfolgte anscheinend auch keine Prüfung des Quellcodes.

 

Die beiden Autoren planen eine detailliertere Veröffentlichung in einem renommierten peer-reviewed Journal im Laufe 2023.