Auslandsaufenthalte in ISRAEL

Akademisches Auslandsamt| Nachricht vom 13.10.2023

Nachricht des DAAD:

 

die militärischen Auseinandersetzungen in Israel und im Gaza-Streifen halten weiterhin an. Die Lage wird als hoch volatil und gefährlich eingestuft.

 

Wir raten daher aktuell von Reisen in die Region ab und im Land befindliche Personen, die über PROMOS gefördert werden, auf die jüngste Eskalation hinzuweisen und zur Wachsamkeit aufzurufen. Ihre Geförderten sollten die Berichterstattung verfolgen und die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes (AA)beachten, bis sich die Lage entspannt.

 

  1. Allgemeines

 

AA-Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/israelsicherheit/203814#content_0

 

Alle deutschen Geförderten in Israel und den Palästinensischen Gebieten wird dringend empfohlen, sich – sofern nicht bereits geschehen – in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND-Liste) des AA einzutragen

 

https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin

 

und sich über die Seite der Deutschen Botschaft in Israel über die aktuelle Situation zu erkundigen.

 

https://tel-aviv.diplo.de/il-de

 

Es ist Geförderten freigestellt, ihren Aufenthalt abzubrechen und bei Verfügbarkeit von Rückreisemöglichkeiten nach Deutschland zurückzukehren.

Anfallende Mehrkosten können unter Berücksichtigung der unten genannten Konditionen aus der Zuwendung oder bei Bedarf durch eine Nachbewilligung übernommen werden.

 

Sofern die Studierenden aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ausreisen möchten, können sie dies sofort tun, auch Studierende die einen Aufenthalt in Israel geplant haben können diesen absagen. Die Ausgaben – insbesondere Stornokosten – sind mit folgenden Angaben in ihren Unterlagen zu dokumentieren (bei einer Nachbewilligung im Finanzierungsplan anzugeben):

 

  • Zielland
  • Art des Vorhabens. (Studienaufenthalt, Praktikum, etc.)
  • Handelt es sich um eine nicht angetretene Reise: j/n
  • Handelt es sich um eine vorzeitige Ausreise: j/n
  • Wurde eine Mobilitätspauschale gezahlt: j/n – in Höhe von:
  • Beantragte Ausgaben für Reisekosten/Visum je Studierenden in Euro
  1. Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben

 

1. Bei Nichtantritt der Reise, die durch das PROMOS-Stipendium begründet war, gilt:

  • Es kann kein Stipendium gezahlt werden, sollte das Stipendium bereits ausgezahlt worden sein, muss es zurückgefordert werden
  • Die nachgewiesenen Kosten, die durch nicht stornierbare Reisebuchungen entstanden sind: z.B. Flugticket, Bahnticket, Stornokosten, Visagebühren, Mietkosten können bis zur Höhe der für das Land geltenden Mobilitätspauschale erstattet werden (unabhängig davon, ob bisher eine Mobilitätspauschale vorgesehen war oder nicht).
  • Kosten für Auslandsreiseversicherungen können NICHT erstattet werden

 

2. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise innerhalb des Förderzeitraums des PROMOS-Stipendiums gilt:

a) Wenn eine Mobilitätspauschale gezahlt wurde, gilt folgende Rechnung:

  •    Kosten des ursprünglichen Rückflugs
    + Kosten des neuen Rückflugs (bzw. Umbuchungskosten)
    – ½ Mobilitätspauschale
    = erstattungsfähige Kosten

b) Wenn keine Mobilitätspauschale gezahlt wurde:

     Kosten des neuen Rückflugs bzw. Kosten der Umbuchung sind in voller Höhe erstattungsfähig

 

 

3. Teilstipendien für Aufenthalt

 

Es können nur Aufenthaltspauschalen für den Zeitraum gezahlt werden, in denen der Studierende zur Zweckerfüllung des Stipendiums im Ausland war. Weitere, bereits gezahlte Aufenthaltspauschalen müssen zurückgefordert werden (es gelten die Regelungen für halbe/ganze Raten lt. Ausschreibung).

 

 

4. Regelungen für Studien- und Wettbewerbsreisen

Die oben genannten Regelungen gelten analog auch für geförderte / ausgewählte Studien-/ und Wettbewerbsreisen: Für nichtangetretene Reisen ist es nicht möglich, Aufenthaltspauschalen auszuzahlen, nachgewiesene Stornokosten sind bis zur Höhe, der für die Fördermaßnahme bewilligte Förderung erstattungsfähig (Teilnehmerzahl x Anzahl der Tage x 30/45 Euro.).

 

 

Auf folgende Informationen zu Ausreisemöglichkeiten durch Sonderflüge, die das Auswärtige Amt heute (11.10.2023) auf seiner Webseite veröffentlicht hat, möchten wir Sie hinweisen:

 

<https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/nahermittlererosten/israel-faq?openAccordionId=item-2621788-0-panel>

 

Die letzten technischen Details werden aktuell noch geklärt und sollen im Laufe des heutigen Tages an die in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND registrierten deutschen Staatsangehörigen weitergeben werden.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen NUR den bei ELEFAND korrekt registrierten deutschen Staatsangehörigen zugänglich gemacht werden, weshalb den deutschen Geförderten in Israel und den Palästinensischen Gebieten dringend zu empfehlen ist, sich dort zu registrieren.

 

AA-Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie unter den folgenden Links:

 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/israelsicherheit/203814#content_0

 

https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin

 

https://tel-aviv.diplo.de/il-de

 

 

Bei Fragen oder Unklarheiten bitte an Ihr International Office wenden!