Seit Mai 2022 ist Dr. Ulrich Derpa Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Fakultät I. Im Dienst des Landes Baden-Württemberg steht der 52-Jährige aber bereits seit einem Vierteljahrhundert. Dafür wurde ihm die Dankurkunde des Landes von Hochschulrektorin Dr. Iris Rauskala gemeinsam mit Kanzler Dr. Henrik Becker und Fakultätsdekan Dr. Arne Pautsch überreicht.
Seine Laufbahn begann der Jurist als Rechtsreferendar zunächst beim Mannheimer Land- und Amtsgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Nächste Stationen waren der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und das Staatsministerium Baden-Württemberg. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war Derpa am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Mannheim tätig, wo er auch promovierte. Derpa bekleidete unterschiedliche Positionen und war unter anderem als Dezernent Recht und Ordnung und Justitiar beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis tätig, später als Referent und stellvertretender Leiter des Referats Europapolitik beim Staatsministerium Baden-Württemberg sowie Vertreter des Landrats und Dezernent Recht und Umwelt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Vor seiner Berufung an die HVF war er Richter am Verwaltungsgericht in Würzburg mit den Zuständigkeiten Kinder- und Jugendhilferecht, Heimrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, Ausbildungsförderung, Wohngeld und Rundfunkbeitragsrecht. Derpa wurde außerdem als Prüfer in der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Öffentlichen Recht, im Schwerpunktbereich Verwaltung und Europarecht bestellt.