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Sie Interessieren sich für unseren Studiengang Digitales Verwaltungsmanagement? Bewerben Sie sich!
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren und Zugangsvoraussetzung.
Bewerbungszeitraum für Studienbeginn 1. Oktober 2025:
10. Februar 2025 - 15. Juli 2025
Achtung: Manche Ausbildungsstellen haben ggf. eigene Bewerbungsfenster, die sich zeitlich von dem der Hochschule unterscheiden können.
Die Ausbildungsstellen müssen bis 31. Juli 2025 Ihre ausgewählten Bewerber/innen über das Portal gemeldet haben.
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Zusage einer Ausbildungsstelle (Bewerbung über Hochschulen, siehe unten)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (nur für ausländische Bewerber/innen mit nichtdeutscher HZB)
Nach der Zulassung müssen Sie die beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen:
- Staatsangehörigkeit: deutsch oder EU- Staat oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den EWR
- sauberes Führungszeugnis
- ausreichende Gesundheit
1. Online-Bewerbung
Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt ausschließlich online über dieses Portal und ausschließlich an der Hochschule (nicht zusätzlich bei Ausbildungsstellen). Im Bewerbungsportal selbst tragen Sie Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Hochschulzugangsberechtigung ein. Darüber hinaus haben Sie hier die Möglichkeit bis zu zehn Wunschausbildungsstellen anzugeben. Die von Ihnen ausgewählten Ausbildungsstellen erhalten nach dem Abschicken der Bewerbung automatisiert Ihre Bewerbungsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass Online-Bewerbungen für diesen Studiengang ausschließlich in der Zeit vom 10. Februar bis zum 15. Juli eingereicht werden können. Innerhalb dieser Frist müssen alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 2 APrODVMgD eingereicht werden, damit die Bewerbung berücksichtigt werden kann.
Zum Bewerberportal KLICKEN SIE BITTE HIER!
2. Vorstellung bei den Ausbildungsstellen
Nach erfolgter Online-Bewerbung werden die von Ihnen ausgewählten Wunschausbildungsstellen Sie zu Vorstellungsgesprächen einladen, in denen Sie die Wunschausbildungsstellen und die Wunschausbildungsstellen Sie kennen lernen können. Sollten die Vorstellungsgespräche erfolgreich verlaufen, erhalten Sie einen Ausbildungsplatz bei Ihrer Wunschausbildungsstelle. Die Ausbildungsstellen teilen den Hochschulen anschließend bis 31. Juli Ihre Wunschkandidaten mit. Nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch bei einer Wunschausbildungsstelle und der damit verbundenen Zusage der Ausbildungsstelle erfüllen Sie alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung.
3. Zulassung zum Studium
Auf Grundlage der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bilden die Hochschulen eine Rangliste, nach der die insgesamt 50 zur Verfügung stehenden Studienplätze (je 25 Studienplätze an der Hochschule Kehl und Ludwigsburg) besetzt werden. Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Zu- bzw. Absage zum Studium Anfang August nach Ende der Bewerbungsphase.
Informationen zum Studienablauf, den Modulen, der Praxisphase und weiteren Details finden Sie unter DVM.
Gestalter, Manager und Förderer des digitalen Wandels
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sollen die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs in gehobenen oder führenden Positionen in unterschiedlichen Berufsfeldern des öffentlichen Dienstes die digitale Transformation in Landes- und Kommunalverwaltungen vorantreiben.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollen die Absolventinnen und Absolventen insbesondere auf eine Tätigkeit in Querschnittbereichen zwischen Verwaltung und IT in Landes- und Kommunalverwaltungen, öffentlichen Unternehmen und Verbänden vorbereitet werden. Des Weiteren werden die Absolventinnen und Absolventen aufgrund der generalistischen Ausrichtung des Studiengangs – ohne Spezialisierung des Studiums auf einen bestimmten Verwaltungszweig – befähigt, in diversen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig zu werden. Dies gilt etwa für die Tätigkeiten bei anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Hochschulen oder Kammern, darüber hinaus aber auch in der unmittelbaren Landesverwaltung (z.B. Polizei, Regierungspräsidien).