Typische Fehler bei Nebentätigkeiten – und wie du sie vermeidest

Recht & Verwaltung| Nachricht vom 15.04.2025

Viele Nebentätigkeiten scheitern nicht am Inhalt, sondern an Formalien. Erfahre, welche Fehler häufig passieren – und wie du sie sicher vermeiden kannst.

Typische Fehler bei Nebentätigkeiten – und wie du sie vermeidest

Nebentätigkeiten bieten dir die Möglichkeit, neue Impulse zu setzen, Erfahrungen zu sammeln – oder einfach etwas dazuzuverdienen. Doch im öffentlichen Dienst gelten klare Regeln.

 Viele Beschäftigte machen unbeabsichtigt Fehler bei Nebentätigkeiten – mit teils gravierenden Folgen.

Dieser Beitrag zeigt dir, welche Fehler bei Nebentätigkeiten besonders häufig passieren – und wie du sie mit wenig Aufwand vermeiden kannst.

1. Nebentätigkeit ohne Anzeige oder Genehmigung beginnen

Was viele nicht wissen:

Bereits die Aufnahme einer Tätigkeit – ob Vortrag, Online-Shop oder Beratung – ohne vorherige Anzeige kann ein Dienstvergehen sein.

Laut LNTVO BW § 7 sowie TV-L Anlage zu § 3 sind bestimmte Tätigkeiten genehmigungspflichtig, insbesondere wenn sie entgeltlich oder regelmäßig erfolgen.

 

So vermeidest du den Fehler:

Reiche deine Anzeige oder Genehmigung vor dem Tätigkeitsbeginn ein – am besten mit vollständigen Angaben zu Umfang, Auftraggeber und Entgelt.

2. Nutzung dienstlicher Ressourcen oder Kenntnisse

Du verfasst ein Fachgutachten auf Grundlage dienstlicher Unterlagen? Oder nutzt deinen Bürorechner für deine Nebentätigkeit?

Das ist laut LNTVO § 9 nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig – und kann bei Missbrauch zu Rückforderungen oder Sanktionen führen.

 

So vermeidest du den Fehler:

Trenne strikt zwischen Hauptamt und Nebenjob.
Nutze keine dienstlichen Informationen, Zugänge oder Technik ohne vorherige Zustimmung.

3. Unterschätzung von Zeitaufwand und Arbeitszeitgrenzen

Viele denken: „Ein paar Stunden pro Woche – das fällt doch kaum auf.“
Doch sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst gelten klare zeitliche Grenzen für Nebentätigkeiten.

 

Was sagt das Recht dazu?

Für Tarifbeschäftigte im Geltungsbereich des TV-L: Maximal 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (also z. B. 8 Stunden bei 40h-Woche) für entgeltliche Nebentätigkeiten.

 

Für Beamt:innen in Baden-Württemberg gilt gemäß § 6 Abs. 1 LNTVO BW: Die Ausübung einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit ist zulässig bis zu durchschnittlich acht Stunden wöchentlich in einem Zeitraum von höchstens zwölf Monaten.

Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich diese Grenze entsprechend anteilig.

 

Warum ist das wichtig?

Wer diese Grenze überschreitet – auch ungewollt durch mehrere kleine Tätigkeiten –, riskiert:

  • die Untersagung der Nebentätigkeit
  • ggf. dienstrechtliche Maßnahmen
  • die Rückforderung bereits erhaltenen Entgelts

 

So vermeidest du den Fehler:

  • Ermittle den realistischen Zeitaufwand pro Woche – inklusive Vor- und Nachbereitung
  • Dokumentiere deine Zeiten
  • Behalte die Gesamtbelastung über die letzten 12 Monate im Blick

4. Fehlende Abgrenzung zum Hauptamt

Wenn deine Nebentätigkeit thematisch nah an deinem Dienstposten liegt (z. B. ein Fachvortrag oder ein Workshop in deinem Behördenfeld), kann sie als Teil deines Hauptamts gewertet werden.

In diesem Fall darf keine zusätzliche Vergütung erfolgen – und die Tätigkeit darf nicht als private Nebentätigkeit abgerechnet werden.

 

So vermeidest du den Fehler:

Prüfe: Ist das Thema dienstlich geprägt?

Kläre im Zweifel mit deiner Dienststelle, ob die Tätigkeit dem Hauptamt zugeordnet wird.

5. Falsche oder fehlende Angaben in der Anzeige

Unvollständige Angaben zur Vergütung, zum Auftraggeber oder zur Dauer können die Anzeige ungültig machen oder zu Rückfragen führen, die deine Tätigkeit verzögern.

Die Hochschulnebentätigkeitsverordnung BW verlangt bei Hochschulen z. B. genaue Angaben über Auftraggeber, Zeitrahmen, Inhalt und Vergütung.

 

So vermeidest du den Fehler:

Nutze die offiziellen Anzeigeformulare deiner Einrichtung

Trage alle Pflichtangaben sorgfältig ein

6. Ignorieren von Interessenkonflikten

Ein Auftraggeber erwartet durch deine Tätigkeit einen Vorteil in Bezug auf deine dienstliche Funktion? Oder du bewertest Projekte, bei denen du privat beteiligt bist?

Das stellt einen unzulässigen Interessenkonflikt dar (§ 97 ff. BBG i. V. m. TV-L) – und kann die Integrität des öffentlichen Dienstes gefährden.

 

So vermeidest du den Fehler:

Lehne Aufträge ab, bei denen ein Interessenkonflikt möglich ist.

Halte Rücksprache mit deinem Vorgesetzten oder der Personalstelle.

Fazit: Fehler bei Nebentätigkeiten – besser vorher klären als nachher bereuen

Viele Fehler entstehen nicht aus böser Absicht – sondern aus Unwissen oder Unsicherheit. Die gute Nachricht: Mit ein wenig Vorbereitung und Transparenz kannst du rechtssicher und erfolgreich nebenberuflich tätig sein.

Weiterbildung: Was zählt – und was nicht?

In unserer Weiterbildung „Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ zeigen wir dir praxisnah, wie du:

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  • typische Stolperfallen vermeidest
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Rebecca Bräckle
Verwaltung
Weiterbildungsbotschafterin

Ich glaube an die Kraft des lebenslangen Lernens und möchte meine Fähigkeiten einsetzen, um Ihnen zu helfen, Ihre Potenziale zu entfalten.