Für interessierte Professorinnen und Professoren: Voraussetzungen und Verfahren zur Aufnahme in das Promotionszentrum des Promotionsverbands

Um in das Promotionszentrum des Promotionsverbandes aufgenommen werden zu können, müssen die Professorinnen und Professoren die Mitgliedschaft beantragen und während eines qualitätsgesicherten Begutachtungsprozess darstellen, dass sie forschungsstark und -aktiv sind. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die durch den Promotionsverband an den Hochschulen für angewandte Wissenschaft Promovierenden auf dem Stand der aktuellen Forschung sind und mit der notwendigen Infrastruktur arbeiten können.

 

Die Bewertungskriterien für das Ausmaß der Forschungsstärke werden anhand fachspezifisch festgelegter Kriterien bestimmt. Die Forschungsaktivität wird durch die das Fachgebiet betreffenden Publikationen nachgewiesen. Die Forschungsstärke hingegen wird in den technischen und nicht-technischen Fächern unterschiedlich ermittelt. Allgemein werden aber für die Ermittlung der Forschungsstärke die Zahl der durchgeführten Projekte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene sowie die Publikationen von wissenschaftlichen Ergebnissen herangezogen. Weiterhin sind die akquirierten Drittmittelprojekte ein Kriterium, welches berücksichtigt wird. Die Überprüfung und Bewertung der Forschungsstärke und –aktivität wird durch den Promotionssenat mit der jeweiligen Forschungseinheit vorgenommen. Hier werden auch die Jahresforschungsberichte der Hochschulen als Nachweis der Forschungsaktivität und Forschungsstärke heran gezogen.
 

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