Informationen zum Promotionsverband
Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg wurde am 29. Juni 2022 gegründet, nachdem ihm vom Wissenschaftsministerium das eigenständige Promotionsrecht verliehen wurde.
An 24 Hochschulen, welche Mitglieder des Promotionsverbandes sind, kann nun unabhängig von Universitäten seit Dezember 2023 promoviert werden. Es sind 21 staatliche und drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, welche zusammen insgesamt fünf verschiedene Forschungseinheiten abdecken.
Jede Forschungseinheit muss aus mindestens 18 forschungsstarken Professorinnen und Professoren bestehen.
Die fünf Forschungseinheiten sind:
- Forschungseinheit I: Sozial-, Verhaltens-, Wirtschaftswissenschaften
- Forschungseinheit II: Lebenswissenschaften, Biotechnologie, Medizintechnik
- Forschungseinheit III: Informatik und Elektrotechnik
- Forschungseinheit IV: Ingenieurwissenschaften
- Forschungseinheit V: Rechts- und Verwaltungswissenschaften
Es wird unter strengen Qualitätsanforderungen gearbeitet, sodass gesichert wird, dass die Promotion eine gleichwertige Qualität hat wie an einer Universität. Auch die in die Forschungseinheiten aufgenommenen Professorinnen und Professoren zeichnen sich durch nachgewiesene Stärke und Aktivität in der Forschung aus.