Grundsätze des Rechts zur Erwerbstätigkeit im AufenthG

Die Verwaltung sieht sich mit vielfältigen Fragestellungen rund um das Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingsrecht konfrontiert.
Die Veranstaltung hat zum Ziel, Rechtskenntnisse rund um die Erwerbszuwanderung von Drittstaatsangehörigen zu vermitteln. Hauptthema sind die Grundzüge rund um die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltstitel mit dem originären Hauptzweck der Beschäftigung und die Erwerbszuwanderung im Sinne der sogenannten „Fachkräfteeinwanderung“ aber auch in den Grundzügen die von Nicht-Fachkräften und Selbständigen.


Dozent: Prof. Wolfgang Armbruster


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Live-Online-Weiterbildungsveranstaltung über die Plattform Zoom. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise auf der Anmeldeseite.

Anmeldeschluss ist der 14.11.2024

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Tagesveranstaltungen - ONLINE
Grundsätze des Rechts zur Erwerbstätigkeit im AufenthG
Termin 05.12.2024
Zeitrahmen 09:00 - 14:30
Teilnahmegebühr 190€ pro Person
  • Behörden und Verfahren bei der Erwerbstätigkeit
  • Die Grund-Strukturen des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen zur Erwerbstätigkeit mit und ohne Aufenthaltstitel (§ 4a AufenthG)
  • Das Verfahren zur Erwerbszuwanderung insbesondere: Visum-Verfahren, Beteiligungsverfahren der Agentur für Arbeit und Übersicht zu den Anerkennungsverfahren
  • Die Grundsätze der Fachkräfte-Einwanderung nach § 18 AufenthG
  • Wichtige Rechtsgrundlagen des Aufenthalts zur Erwerbstätigkeit nach den §§ 18 - 21 AufenthG im Überblick insbesondere: die „Blaue Karte EU“ für Hochqualifizierte nach § 18g AufenthG, Fachkräfte mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG, Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach § 18b AufenthG, Nicht-Fachkräfte nach § 19c AufenthG i.V.m. der BeschV insbesondere Bestfriends und Westbalkanregelung (§ 26 BeschV), die Arbeitsplatz-Suche für Fachkräfte nach § 20 AufenthG, die Chancen-Karte nach § 20a AufenthG
  • Überblick zur Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

 

Das Online-Seminar eignet sich für folgende Zielgruppen:

  • Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, v.a. in Landratsämtern und in
    Auslandsämtern der Kommunalverwaltung und in Standesämtern sowie in Staatsangehörigkeitsbehörden
  • Integrationsbeauftragte
  • Flüchtlingsbeauftragte

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Expert:innen

Prof. Wolfgang Armbruster
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts a.D.

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